Regeln

Wasser-und Geländeregeln

Aus Gründen der Sicherheit hat die SWT in Abstimmung mit den drei auf dem Gelände ansässigen Verbänden eine Reihe von Wasser- und Geländeregeln zusammengestellt, an die sich jeder Benutzer der Bahn halten muss.

Wasser-Regeln

Glossar

  • Die Stiftung Wassersportbahn Tilburg, im Folgenden „SWT“ genannt.
  • Die Wassersportbahn Tilburg, im Folgenden „Wassersport Strecke “ genannt.
  • Der Kanal: die Wasser-Abschnitte, die nicht zur Wassersportbahn gehören (enger Wasserweg Richtung Tilburg und unterhalb der Brücke an der Biest-Houtakker, Richtung Haghorst).
  • Tilburg offener Ruder-Club, im Folgenden “TOR” genannt.
  • Tilburg Studenten-Ruder-Vereinigung Vidar, im Folgenden “Vidar” genannt.
  • Kanu Club Tilburg, im Folgenden “KCT” genannt.
  • TOR, Vidar und KCT: zusammen “Vereine” genannt.
  • Diejenigen, die die Wassersportbahn nutzen werden und/oder durch die Vereine eingeladen wurden, werden im Folgenden „Gäste“ genannt.
  • Die Vereine, Gäste, Besucher und andere Nutzer der Wassersport Strecke werden im Folgenden “Benutzer” genannt.
  • Gelände: bezeichnet das Grundstück, das die Gemeinde Tilburg an den SWT zur Pacht übergeben hat.

Es wird festgelegt, dass:

  • Benutzer die Benutzerregeln einhalten müssen
  • Fahrverbote und Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen
  • Vereine verantwortlich sind für die Sicherheit Ihrer Mitglieder und Gäste und daher diese Regeln, bevor die Wassersport Strecke benutzt wird, schriftlich veröffentlichen müssen
  • im Moment, dass diese Regeln nicht eingehalten werden und dadurch Unfälle entstehen, haftet die Verwaltung, beziehungsweise die entsprechenden Rechtspersonen, wenn erkenntlich wird, dass die Regeln nicht eingehalten wurden
  • diese Regeln und Fahrverbote wurden erstellt, auch sind diese möglicherweise nicht erschöpfend, dennoch haben Benutzer der Wassersport Strecke immer auch eine gewisse Eigenverantwortlichkeit:

Regeln

  • Die allgemeinen Fahrregeln haben immer Gültigkeit (gute Seemannschaft), außer zum Zeitpunkt von Wettstreiten
  • Der Benutzer muss die Regeln auf der Wassersport Strecke kennen
  • Der Benutzer muss Rechtsverkehr einhalten (Steuerbord rechts)
  • Die Besatzung von ungelenkten Ruderbooten, muss sich regelmäßig umdrehen
  • Ungelenkte Ruderboote dürfen ohne Trainer ausschließlich auf der Wassersport Strecke fahren und nicht auf dem Kanal
  • Schifffahrtsverkehr hat immer Vorfahrt (bitte denken Sie auch an begrenzte “Sicht”, z.B. tote Winkel von Binnenschiffen
  • Es ist verboten vor Brücken zu drehen, die sich gerade öffnen
  • Es ist verboten den Weg der Berufsschifffahrt zu kreuzen
  • Es ist Pflicht, Rücksicht zu nehmen auf die Angler am Ufer. Wenn es die Sicherheit der Ruderer / Kanuten zulässt, kann kurzzeitig die Mitte der Bahn genutzt werden. Es ist möglich, dass Angel-Wettkämpfe stattfinden.
  • Wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, dann dürfen die Benutzer auch nach links (Backbord) ausweichen, zumindest wenn das Ausweichen nach rechts keine Option darstellt.
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf den Hafenverkehr des Ferienparks Beekse Bergen. Auf der Höhe des 500m Punktes können zu jeder Zeit Boote aus dem Haven kommen.
  • Wettstreite untereinander sind nur erlaubt, wenn die Sicherheit der Benutzer nicht in Gefahr gerät.
  • Für Wettstreite können andere Wasserregeln gelten. Diese werden mindestens 2 Wochen vor Beginn des Wettstreites durch die wettkampf-organisierenden Partei auf dessen Webseite veröffentlicht. Diese geänderten Wasserregeln werden erstellt in Zusammenarbeit mit und sind genehmigt durch den SWT.

Fahrverbote:

  • Die SWT kann an die Benutzer eine Verwarnung aussprechen, wenn ein oder mehrere Fahregeln übertreten wurden. Mehrere Verwarnungen können zu einem Fahrverbot führen, beziehungsweise einem Geländeverbot für den Benutzer oder seinen Verein.
  • Bei Sturm ist es verboten mit Ruderbooten zu fahren (ab Windstärke 6 = 10,5 m/s). Kanufahrer und gute Seemannschaften stehen hier im Vordergrund. Unerfahrene Teams sollten im Falle von Segeln kein Risiko eingehen. Im Zweifelsfall können Sie auch die Verwaltung eines der ortsansässigen Vereine um Rat fragen.
  • Wenn die Sicht weniger als 75m ist, ist es verboten auf dem Wasser zu fahren. Richtlinie: es ist nicht erlaubt zu fahren, wenn von aus der Wasserseite bei Vidar die gegenüberliegende Seite nicht zu sehen ist oder vom Kai von TOR die Zieltürme nicht zu sehen sind.
  • Rudern und Kanu fahren ist im Dunklen nur mit der gesetzlich vorgeschriebener Beleuchtung erlaubt.
  • Bei Gewitter ist das Wasser sofort zu verlassen.
  • Bezüglich Fahrverbote ist den Anweisungen von SWT Folge zu leisten. Die Verwaltung von SWT hat das Recht Fahrverbote für einen Teil der Bahn oder die gesamte Bahn auszusprechen.
  • Bei Wettstreiten kann ein Fahrverbot gelten. Dieses Fahrverbot ist mindestens 1 Monat vor dem Wettstreit auf der Webseite von SWT zu veröffentlichen.
  • SWT und die Vereine sind dafür verantwortlich, dass ein Fahrverbot bekannt ist bei den Benutzern, für die sie verantwortlich sind.

Geländeregeln

  • Kein offenes Feuer auf dem Grundstück!
  • Halten Sie alle Zugangswege frei, im Zusammenhang von eventuellen Notfällen.
  • Parken Sie Ihre Autos und Bootwagen neben dem Gebäude
  • Nachdem entladen und beladen schieben Sie herausstehende Teile des Bootwagens/Autos wieder hinein, sodass niemand verletzt werden kann.
  • Verlassen Sie das Gelände und die Sanitäranlagen sauber und anständig.
  • Schließen Sie nach dem Verlassen des TOR-Geländes immer das Tor. Dies gilt besonders für Trainer.
  • Ab 22:00 Uhr bitte keine Geräuschbelästigung mehr auf dem Gelände (Musik o.ä.).
  • Das Anbringen von Stangen, Masten oder großen Zeltheringen etc., ist ohne Zustimmung verboten; dies in Zusammenhang mit Kabeln und Leitungen im Boden.
  • Anweisungen von Verwaltungsmitgliedern von SWT, Vidar, TOR und KCT sind Folge zu leisten.

Bei Fragen über die Wasser- und Geländerdregeln melden Sie sich bitte bei den Verwaltungsmitgliedern von SWT, Vidar, TOR und KCT.