Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Vermietung der Strecke beinhaltet:
- Benutzung der Umkleideräume, Toiletten und Duschen des SWT
- Benutzung der Anlegestelle für Boote des SWT
- Nutzung der Rennstrecke
Detaillierte Informationen finden Sie auf den anderen Seiten dieser Website.
Die Vermietung der Bahn kann beinhalten:
- Verwendung des Zielturms und der dazugehörigen Ausrüstung
- Verwendung von Bei-Booten mit Außenbordmotor (siehe Seite 2)
Detaillierte Informationen finden Sie auf den anderen Seiten dieser Website.
Die Vermietung der Bahn beinhaltet nicht:
- Benutzung der Gebäude von einem der 3 auf dem Gelände ansässigen Vereine (Absprachen darüber können, wenn gewünscht, mit den Vereinen selbst getroffen werden. Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieser Seite; dies wird ohne die SWT organisiert)
- die Möglichkeit vor Ort oder in den Gebäuden der SWT zu übernachten (wenn gewünscht kann dies in dem nahe gelegenen Ferienpark “Beekse Bergen”. Kontaktinformationen am unteren Ende der Seite; dies wird ohne die SWT organisiert)
- Brennstoff für Außenbordmotoren (hierüber können Absprachen mit TSR Vidar gemacht werden. Kontaktinformationen am unteren Ende der Seite; dies wird ohne die SWT organisiert)
Der Mieter erklärt sich einverstanden mit den Gelände- und Schifffahrtsregeln, die auf dieser Webseite angegeben sind.
Verpflichtungen Mieter
- Das Gelände ist vor dem Ende der Mietperiode aufzuräumen und sauber zu machen, sodass es in dem Zustand wieder übergeben wird in dem es in Empfang genommen wurde. Das gleiche gilt auch die Zieltürme, wenn diese verwendet wurden.
- Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, werden dem Mieter Reinigungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Reinigungsgebühren betragen für die Türme 50,00€ und für das Gelände 150,00€ oder soviel, wie das SWT vernünftig findet.
Begleitboote
- Wenn Sie ein Begleitboot verwenden möchten, dann muss der Fahrer in Besetz eines “Kleinen Bootsführerscheins 1” sein. (Information hierzu finden Sie unter: www.vaarbewijs.nl ). Nur mit einem solchen Führerschein werden die Bei-Boote vermietet!
- Es ist Pflicht, dass eine oder mehre Schwimmwesten an Bord sind. Die nationale Straßen- und Wasserbaubehörde kontrolliert dies regelmäßig. SWT selbst hat keine Schwimmwesten. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass in dem Begleitboot für jede Person an Bord eine geeignete Schwimmweste vorhanden ist.
- Es ist eine Kaution in Höhe von €200,00 zu hinterlegen. Diese wird, nachdem das Boot und der Außenbordmotor wieder so zurückgegeben wurden, wie diese in Empfang genommen wurde, zurückgezahlt.
Mängel
- Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von sichtbaren oder unsichtbaren Mängeln des Mietgutes, die zu Beginn oder während der Laufzeit dieses Mietvertrages auftreten.
- Der Mieter sorgt auf eigene Kosten für eine eventuelle Versicherung des Mietgutes.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Personen oder Eigentum des Mieters oder Dritter, außer in dem Fall, dass Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Vermieters entstanden sind.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung des Mietgutes entstanden sind und die im Widerspruch zu dem geschlossenen Mietvertrag stehen.
- Der Mieter stimmt hiermit diesen Bedingungen zu.
Kontakt
Tilburg Studenten-Ruder-Vereinigung: Vidar
Tilburg offene Ruder-Vereinigung: TOR
Kanu Club Tilburg
Ferienpark Beekse Bergen